Sie haben einen Taxischein?
Fragen Sie Ihre Krankenfahrt direkt an. Wir klären mit Ihnen die benötigten Unterlagen und die mögliche Abrechnung.
GROSSRAUMTAXINEUMÜNSTER
GROSSRAUMTAXI NEUMÜNSTER
Sie haben eine Verordnung oder brauchen ein Taxi zur Behandlung? Wir helfen Ihnen, die Fahrt ab Neumünster zu organisieren – für einen Termin oder regelmäßig, auch nach Kiel und Hamburg.
1. Termin nennenAbholort, Ziel, Datum und Uhrzeit.
2. Unterlagen klärenVerordnung (Muster 4), Krankenkasse, BG oder private Zahlung.
3. Fahrt bestätigenWir besprechen Fahrzeug, Rückfahrt und Abrechnung persönlich.
Sie müssen dafür nicht zu uns kommen. Wir klären vor der ersten Fahrt, welche Unterlagen und Zusagen benötigt werden. Die Verordnung können Sie nach Absprache bei der Abholung übergeben.

SO EINFACH FRAGEN SIE AN
Wählen Sie den passenden Anlass. Ihre Nachricht ist bereits vorbereitet – Sie ergänzen nur noch Ihre Angaben.
Fragen Sie Ihre Krankenfahrt direkt an. Wir klären mit Ihnen die benötigten Unterlagen und die mögliche Abrechnung.
Teilen Sie uns Ihre Termine mit. Wir prüfen die Organisation der Hin- und Rückfahrten.
Sie benötigen eine Heimfahrt? Nennen Sie uns Abholort, Uhrzeit und eventuell benötigte Unterstützung.
Sie senden die Nachricht selbst ab. Wir prüfen Ihre Anfrage und bestätigen die Fahrt persönlich.
Wir organisieren nach Vereinbarung Fahrten zur Aufnahme und Entlassung bei einer vollstationären Behandlung, zu vor- oder nachstationären Terminen, ambulanten Operationen sowie zu regelmäßigen Behandlungen. Dazu gehören beispielsweise Dialyse, Chemotherapie und Strahlentherapie. Auch Arzttermine, Untersuchungen und Reha-Termine können Sie anfragen. Ob die Krankenkasse die jeweilige Taxifahrt bezahlt, hängt von den medizinischen Voraussetzungen, der Verordnung und gegebenenfalls einer vorherigen Genehmigung ab.
Für eine Kassenfahrt ist in der Regel die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) wichtig. Ein gewöhnlicher Krankenschein oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt diese Verordnung nicht. Achten Sie darauf, dass Taxi/Mietwagen, Anlass, Ziel und gegebenenfalls Hin- und Rückfahrt passend eingetragen sind. Bei vielen ambulanten Fahrten – insbesondere regelmäßigen Behandlungen wie Dialyse oder Chemo- und Strahlentherapie – muss die Krankenkasse vorab zustimmen. Es gibt Ausnahmen, etwa bei bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder Pflegegraden. Wir besprechen mit Ihnen, welche Angaben noch fehlen; die Entscheidung über die Leistung trifft der Kostenträger.
Ob Sie bei AOK, DAK-Gesundheit, Barmer, einer BKK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind: Nennen Sie uns Ihre Kasse, die Fahrtstrecke und die vorhandene Verordnung. Wir prüfen vorab, ob für Ihre Fahrt eine direkte Abrechnung über den vorhandenen Abrechnungsweg möglich ist und welche Genehmigung gebraucht wird. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kümmern wir uns um die fahrtenbezogenen Unterlagen und die vereinbarte Abwicklung. Eine pauschale Kostenübernahme für jeden Arztbesuch oder eine Direktabrechnung mit jeder Kasse können wir nicht versprechen.
Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Fahrt übernimmt, fällt normalerweise eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je einfacher Fahrt, nie mehr als der tatsächliche Fahrpreis. Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Liegt eine gültige Zuzahlungsbefreiung vor, teilen Sie uns das bitte vorab mit. Bei Serienfahrten können besondere Regeln gelten; wir klären den Ablauf anhand Ihrer Zusage.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erforderliche Fahrkosten zur Heilbehandlung übernehmen. Teilen Sie uns den Unfallversicherungsträger, das Aktenzeichen, den Behandlungstermin und eine vorhandene Kostenübernahme oder Beauftragung mit. Wir prüfen vor der Fahrt, ob und wie die Fahrt mit dem Kostenträger abgerechnet werden kann. Bei wiederkehrenden BG-Terminen planen wir die Fahrten gemeinsam mit Ihnen oder Ihrer Ansprechperson.
Auch privat Versicherte und Selbstzahler können Krankenfahrten buchen. Sie erhalten auf Wunsch eine ordentliche Quittung oder Rechnung mit den Fahrtdaten zur Einreichung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, richtet sich nach Ihrem Tarif und der Entscheidung Ihres Versicherers. Auf Wunsch klären wir den Fahrpreis vor der Fahrt.
Wiederkehrende Termine lassen sich als feste Fahrtenserie planen: Abholtage, Uhrzeiten, Behandlungsort, Rückfahrt und Kontaktperson halten wir gemeinsam fest. Wenn sich ein Termin verschiebt oder die Behandlung länger dauert, geben Sie uns bitte möglichst früh Bescheid. Wir koordinieren die Änderung nach Verfügbarkeit. Fahrten zu spezialisierten Einrichtungen in Kiel, Hamburg und anderen Städten sind nach Absprache möglich; bei weiter entfernten Behandlungsorten sollte die medizinische Notwendigkeit mit dem Kostenträger geklärt sein.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns Abholadresse, Behandlungsort, Datum, Uhrzeit sowie die gewünschte Rückfahrt. Sagen Sie uns, ob eine Verordnung, Genehmigung oder BG-Kostenübernahme vorliegt und ob Sie mit Begleitperson, Rollator oder Rollstuhl reisen. Wir besprechen die Unterlagen telefonisch; das Original der Verordnung können Sie nach Absprache bei der Abholung übergeben. Für die erste E-Mail genügen die Fahrtdaten – bitte senden Sie keine Diagnosen oder ausführlichen medizinischen Unterlagen ungeschützt per E-Mail.
Wir holen Sie an der vereinbarten Adresse ab und bringen Sie zum passenden Eingang. Teilen Sie uns vorab mit, wenn Sie Hilfe beim Ein- und Aussteigen, Platz für Hilfsmittel oder ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug benötigen. Die Verfügbarkeit und Eignung klären wir vor der Zusage. Unsere Krankenfahrten sind Taxifahrten ohne medizinische Betreuung während der Fahrt; für liegende Beförderung, medizinisch betreuten Krankentransport oder Notfälle ist ein entsprechend zugelassener Dienst erforderlich.
Ein Termin oder eine ganze Fahrtenserie: Faridoon Shirzad ist Ihr Ansprechpartner. Wir besprechen die Fahrt, die Unterlagen und die Abrechnung, bevor wir die Buchung bestätigen. Angehörige, Praxen und Einrichtungen können ebenfalls anfragen.